I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren 9 K 2325/01 (betreffend Einkommensteuer 1996 und 1997) bzw. im Einspruchsverfahren (betreffend Einkommensteuer 1998), ob die Kosten für das Büro des Antragstellers nur in Höhe von 2.400 DM p.a. oder in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|