I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Antragstellerin - Ast - in den Streitjahren nichterklärte Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Tafelpapiere erzielt hat.
Die 86jährige Ast hat in ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre Kapitaleinkünfte erklärt, die zu den nachfolgend dargestellten Einkommensteuerfestsetzungen führten:
1989 bis 1999 ...
Die erklärten Kapitaleinnahmen rührten entsprechend den Erläuterungen der Ast zu den jeweiligen Einkommensteuererklärungen aus diversen festverzinslichen Wertpapieren, in- und ausländischen Aktien sowie Investmentanteilen her.
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