I.
Die Antragsteller (Ast) sind verheiratet und wurden in den Streitjahren gemeinsam zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Die Antragstellerin (Astin) bezog sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in Höhe von ... DM (1999) und ... DM (2000). Der Ast erhielt Arbeitslohn als Geschäftsführer der ... GmbH. Es bestand dabei weder eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht noch hatte der Ast eine Anwartschaft auf eine Altersversorgung, für die er ganz oder teilweise von dritter Seite Zuschüsse erhielt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|