Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Pfändungs und Einziehungsverfügung, die der Antragsgegner am 24. Juni 2014 gegenüber dem Notar N erlassen hat.
Nach Angaben des Antragsgegners hatte der Antragsteller mit seiner Ehefrau „bis Ende des Jahres 2013” seinen Wohnsitz in X. Am 15. Oktober 2013 meldete der Antragsteller beim Bezirksamt Y seinen Einzug in die Wohnung Y an.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|