FG Düsseldorf - Beschluss vom 14.05.2010
13 V 292/10 A (E,L)
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; FGO § 69 Abs. 2 Satz 3;

Aussetzung der Vollziehung; Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der Finanzverwaltung; Aussetzung der Vollziehung; Prüfungsmaßstab; Rechtmäßigkeitsbedenken; Sicherheitsleistung; Vollstreckung im Ausland; EG-Beitreibungsrichtlinie

FG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2010 - Aktenzeichen 13 V 292/10 A (E,L)

DRsp Nr. 2010/19323

Aussetzung der Vollziehung; Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der Finanzverwaltung; Aussetzung der Vollziehung; Prüfungsmaßstab; Rechtmäßigkeitsbedenken; Sicherheitsleistung; Vollstreckung im Ausland; EG-Beitreibungsrichtlinie

1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides sind ohne weitere Prüfung zu bejahen, wenn bereits nach Auffassung der Finanzverwaltung Unsicherheit über die Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen besteht. 2. Eine Gefährdung des Steueranspruchs, die es rechtfertigt, die AdV von der Gestellung einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, ist nicht auszuschließen, wenn eine Vollstreckung im Ausland erfolgen muss und die EG-Beitreibungsrichtlinie keine Anwendung findet. 3. Soweit der Argumentation des Antragstellers gegenüber derjenigen des FA eine größere Erfolgsaussicht einzuräumen ist, kann dies die Höhe der angemessenen Sicherheitsleistung beeinflussen.

Tenor