I.
Die Antragsteller zu 1) bis 3) waren Kommanditisten der ... (KG), die mit Schriftsatz 25. Juli 2002 bei Gericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in Sachen gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen der Einkommensbesteuerung 1996 - 1998, Gewerbesteuermessbetrag 1996 - 1998 und gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.1998 gestellt hatte. Komplementärin der KG war die ... (GmbH), deren einzelvertretungsberechtigter GmbH-Geschäftsführer Herr ... war.
Am 23. Juli 2002 wurde die Umwandlung der KG in die ... (Antragstellerin zu 4) durch Eintragung in das Handelsregister beendet.
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