FG Hessen - Beschluss vom 21.08.2006
3 V 2580/05
Normen:
FGO § 69 ;

Aussetzung der Vollziehung; Sicherheitsleistung; Gefährdung des Steueranspruchs; Steueranspruch - Keine Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung

FG Hessen, Beschluss vom 21.08.2006 - Aktenzeichen 3 V 2580/05

DRsp Nr. 2006/29544

Aussetzung der Vollziehung; Sicherheitsleistung; Gefährdung des Steueranspruchs; Steueranspruch - Keine Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung

Eine Sicherheitsleistung ist nur gerechtfertigt, wenn das Finanzamt konkrete Umstände vorträgt, aus denen sich die Gefährdung des Steueranspruchs ergibt; es reicht nicht aus, wenn das Finanzamt lediglich pauschal auf die vermeintlich schlechte wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen verweist.

Normenkette:

FGO § 69 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist in der Hauptsache die Frage streitig, ob der Antragsteller den Privatanteil des von ihm genutzten PKW durch ein "ordnungsgemäß" geführtes Fahrtenbuch zutreffend ermittelt hat. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Antragsteller übte während der Streitjahre 1996 bis 1998 eine freiberufliche Tätigkeit als Systemberater aus. Mit den aus dieser Tätigkeit erzielten Gewinnen wurde er vom Antragsgegner (dem Finanzamt) zur Einkommensteuer veranlagt. Aufgrund derselben Tätigkeit wurde er auch als Unternehmer vom Finanzamt zur Umsatzsteuer veranlagt. Den Gewinn ermittelte er durch Einnahme-Überschuss-Rechnung.