FG Niedersachsen - Beschluss vom 08.06.2000
1 V 16/00
Normen:
FGO § 69 Abs. 2, Abs. 3 ;

Aussetzung der Vollziehung, Vermögensteuer

FG Niedersachsen, Beschluss vom 08.06.2000 - Aktenzeichen 1 V 16/00

DRsp Nr. 2000/7773

Aussetzung der Vollziehung, Vermögensteuer

1. Nachdem das BVerfG mit Beschluss vom 22.06.1995 (2 BvL 37/91) erkannt hat, dass das Vermögensteuergesetz nicht verfassungskonform ist, bestehen ernstliche Zweifel, ob Vermögensteuer hinterzogen werden kann. 2. Es bestehen Zweifel, ob der Straftatbestand objektiv erfüllt ist, da das Vermögensteuergesetz trotz vorübergehender Weitergeltung aus fiskalischen Gründen ein verfassungswidriges Gesetz bleibt.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2, Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe

Die Parteien streiten in der Hauptsache über die Frage, ob die Antragsteller (AS) Vermögensteuer hinterzogen haben und deshalb verlängerte Festsetzungsfristen für Veranlagungen zur Vermögensteuer gelten.