I.
Der Antragsteller betrieb vom 1. Januar bis 17. März 1999 unter der Firmierung "F.P. GmbH i.G., L." einen Fliesenhandel. Mit Gesellschaftsvertrag vom 18. März 1999 wurde die F.P. GmbH, L. errichtet. Die F.P. GmbH führte ab diesem Zeitpunkt das vorher vom Antragsteller betriebene Unternehmen fort.
Nach einer Fahndungsprüfung beim Antragsteller (vgl. zu deren Feststellungen den Prüfungsbericht vom 17. September 2001) setzte der Antragsgegner (das Finanzamt - FA-) am 20. Februar 2002 gegenüber dem Antragsteller die Umsatzsteuer für 1999 auf 7.957,75 EUR fest. Über den hiergegen erhobenen Einspruch ist noch nicht entschieden.
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