I.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Antragsteller zu Recht als Schuldner von Tabaksteuer in Anspruch genommen wird.
Der Antragsteller reiste am 02. Oktober 2006 mit einem Lastzug über den Grenzübergang ... nach Deutschland ein. Der Auflieger war mit 5 Kolli Sammelgut und 13 Polstersofas beladen. Im Rahmen einer zollamtlichen Überholung des Lastzuges fanden Beamte des Antragsgegners 408.800 Stück Zigaretten der Marke "L&M" mit russischen Steuerbanderolen, die in den Polstersofas versteckt waren. Die Zigaretten wurden beschlagnahmt.
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