I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) begehrt mit der vor dem Finanzgericht (FG) anhängigen Klage wegen Einkommensteuer 2002 eine Teilwertabschreibung auf den Firmenwert ihrer Apotheke. Der Firmenwert sei voraussichtlich dauerhaft gemindert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --), weil das Beitragssatzsicherungsgesetz ab 1. Januar 2003 zu Umsatz- und Ertragseinbußen führe.
Das FG setzte nach vorheriger Anhörung der Beteiligten das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof (BFH) I R 22/05 aus.
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