FG Münster, vom 25.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 538/03
Aussetzung des Klageverfahrens während der Anhängigkeit des finanzgerichtlichen Rechtsstreits über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Ergehen eines geänderten Feststellungsbescheids; Auswirkungen der außergerichtlichen oder gerichtlichen Überprüfung des Änderungsbescheids auf das anhängige Klageverfahren; Abgrenzung von entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen
BFH, Urteil vom 20.05.2010 - Aktenzeichen IV R 74/07
DRsp Nr. 2010/13158
Aussetzung des Klageverfahrens während der Anhängigkeit des finanzgerichtlichen Rechtsstreits über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Ergehen eines geänderten Feststellungsbescheids; Auswirkungen der außergerichtlichen oder gerichtlichen Überprüfung des Änderungsbescheids auf das anhängige Klageverfahren; Abgrenzung von entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen
1. Das Klageverfahren ist analog § 74FGO auszusetzen, wenn während der Anhängigkeit des finanzgerichtlichen Rechtsstreits über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung ein geänderter Feststellungsbescheid ergeht und der Adressat dieses Bescheides Einspruch einlegt; dies gilt selbst dann, wenn der Änderungsbescheid (hier: Ergänzungsbescheid) zwar einen anderen Regelungsgegenstand (Streitgegenstand) betrifft, dessen außergerichtliche oder gerichtliche Überprüfung jedoch Auswirkungen auf das anhängige Klageverfahren haben kann.2. Zur Abgrenzung von entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen.