I. Der Beigeladene und Beschwerdeführer (Beigeladener) errichtete zusammen mit dem Kläger zum 1. Oktober 1991 eine GbR zum Betrieb einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis. Der Beigeladene brachte seine bisherige Einzelpraxis ein und vermietete --gemeinsam mit seiner Ehefrau-- die Praxisräume an die GbR. Nachdem der Beigeladene im Jahr 1992 schwer erkrankte, übte seitdem der Kläger die ärztliche Tätigkeit für die Gemeinschaftspraxis aus. Die GbR wurde zum 31. Dezember 1996 aufgelöst. Zur Bereinigung mehrerer gerichtlicher und außergerichtlicher Streitigkeiten wurde im Februar 1999 ein Vergleich geschlossen, nach dem u.a. alle gegenseitigen Ansprüche zwischen dem Beigeladenen bzw. seiner Ehefrau einerseits und dem Kläger andererseits abgegolten sein sollten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|