BFH - Urteil vom 09.09.2010
IV R 31/08
Normen:
FGO § 74; AO § 179 Abs. 2 S. 2; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; AO § 180 Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 07.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 237/06

Aussetzung eines Verfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids gem. § 74 Finanzgerichtsordnung (FGO) bei Erforderlichkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften mehrerer Personen

BFH, Urteil vom 09.09.2010 - Aktenzeichen IV R 31/08

DRsp Nr. 2011/563

Aussetzung eines Verfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids gem. § 74 Finanzgerichtsordnung (FGO) bei Erforderlichkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften mehrerer Personen

1. NV: Das FG muss das den Einkommensteuerbescheid betreffende Verfahren aussetzen, bis über die Feststellung der Einkünfte, an denen mehrere Personen beteiligt sind, im Feststellungsverfahren entschieden ist. 2. NV: Das gesonderte Feststellungsverfahren ist auch durchzuführen, wenn das für dieses Verfahren zuständige Finanzamt gleichzeitig für die Festsetzung der Einkommensteuer aller an den Einkünften beteiligter Steuerpflichtiger zuständig ist. 3. NV: Ein Fall von geringer Bedeutung liegt nicht vor, wenn die zutreffende Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts in Streit steht.

Normenkette:

FGO § 74; AO § 179 Abs. 2 S. 2; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; AO § 180 Abs. 3 S. 2;

Gründe

I.