FG Schleswig-Holstein, vom 07.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 237/06
Aussetzung eines Verfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids gem. § 74 Finanzgerichtsordnung (FGO) bei Erforderlichkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften mehrerer Personen
BFH, Urteil vom 09.09.2010 - Aktenzeichen IV R 31/08
DRsp Nr. 2011/563
Aussetzung eines Verfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids gem. § 74Finanzgerichtsordnung (FGO) bei Erforderlichkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften mehrerer Personen
1. NV: Das FG muss das den Einkommensteuerbescheid betreffende Verfahren aussetzen, bis über die Feststellung der Einkünfte, an denen mehrere Personen beteiligt sind, im Feststellungsverfahren entschieden ist.2. NV: Das gesonderte Feststellungsverfahren ist auch durchzuführen, wenn das für dieses Verfahren zuständige Finanzamt gleichzeitig für die Festsetzung der Einkommensteuer aller an den Einkünften beteiligter Steuerpflichtiger zuständig ist.3. NV: Ein Fall von geringer Bedeutung liegt nicht vor, wenn die zutreffende Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts in Streit steht.