Der Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 19.05.2020 –
Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
I.
Streitig ist die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung (AdV) von zwei Pfändungs- und Einziehungsverfügungen.
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