1. Das Verfahren wegen Körperschaftsteuer 2007 und Gewerbesteuermessbetrags 2007 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 3 K 640/14 fortgeführt.
2. Das abgetrennte Verfahren wird bis zum Eintritt der Bestandskraft der Bescheide vom 15. Mai 2014 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31. Dezember 2006 und die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts auf den 31. Dezember 2006 ausgesetzt.
I.
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