FG Köln - Urteil vom 04.08.2021
11 K 1059/18
Normen:
ErbStG § 20 Abs. 6;

Ausstellung einer Bescheinigung im Rahmen des § 20 Abs. 6 ErbStG gegenüber einer Versicherungsgesellschaft

FG Köln, Urteil vom 04.08.2021 - Aktenzeichen 11 K 1059/18

DRsp Nr. 2021/16298

Ausstellung einer Bescheinigung im Rahmen des § 20 Abs. 6 ErbStG gegenüber einer Versicherungsgesellschaft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

ErbStG § 20 Abs. 6;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten in der Sache darüber, ob der Beklagte zur Ausstellung einer Bescheinigung im Rahmen des § 20 Abs. 6 ErbStG gegenüber einer Versicherungsgesellschaft verpflichtet war.

Der Arbeitgeber der Klägerin hatte aufgrund einer der Klägerin erteilten Versorgungszusage eine Rückdeckungsversicherung bei der B Lebensversicherung abgeschlossen, deren Rechtsnachfolger zunächst die C- und dann die D-Lebensversicherung wurde. Die Ansprüche aus der Versicherung waren an die Klägerin abgetreten.

1. 2. 3. 1. 2. 3. 4.