OLG Düsseldorf - Beschluss vom 11.11.2020
3 Kart 877/19
Normen:
EEG § 19 Abs. 1; EEG §§ 20 f.; BGB § 738; EnWG § 90 Abs. 1;

Ausstellung einer Zahlungsberechtigung im Rahmen eines AusschreibungsverfahrensBetrieb einer SolaranlageAnspruch auf eine MarktprämieVorliegen einer BieteridentitätWirkung einer Gesamtrechtsnachfolge

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2020 - Aktenzeichen 3 Kart 877/19

DRsp Nr. 2022/12040

Ausstellung einer Zahlungsberechtigung im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens Betrieb einer Solaranlage Anspruch auf eine Marktprämie Vorliegen einer Bieteridentität Wirkung einer Gesamtrechtsnachfolge

Tenor

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 04.11.2019, …, …, wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, über den Antrag der Beschwerdeführerin vom 10.04.2019 auf Ausstellung der Zahlungsberechtigung für die Solaranlage PVA X mit einer installierten Leistung von … kWp, in Betrieb genommen am 29.03.2019, Markstammdatenregister-Nr. …, Zuschlags-Nr. …, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

Die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin trägt die Bundesnetzagentur.

Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.

Normenkette:

EEG § 19 Abs. 1; EEG §§ 20 f.; BGB § 738; EnWG § 90 Abs. 1;

Gründe

A.