Streitig ist, ob der Kläger als Steuerschuldner für Energiesteuer in Anspruch genommen werden kann.
Der Kläger war Kapitän des Segelschiffes 'A' (im Folgenden: Schiff), als am 25.09.2006 anlässlich einer Kraftstoffkontrolle von der Besatzung eines Zollbootes festgestellt wurde, dass sich in den beiden Seitentanks und dem Tagestank des Schiffes grün gefärbter Dieselkraftstoff befand. Die Schiffsführung erklärte vor Ort, zuletzt in B, ..., gebunkert zu haben. Auf der Grundlage des ermittelten Fassungsvermögens der beiden Seitentanks und des tatsächlichen Inhalts des Tagestanks erging gegenüber dem Kläger ein Steuerbescheid für insgesamt 31.000 l Gasöl über 15.056,70 € Energiesteuer (EnergieSt).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|