FG Düsseldorf, vom 16.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 3626/06
Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts und Rücklagenbildung nach § 6b oder § 6c EStG
BFH, Urteil vom 30.01.2013 - Aktenzeichen III R 72/11
DRsp Nr. 2013/15888
Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts und Rücklagenbildung nach § 6b oder § 6cEStG
1. Die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten ist grundsätzlich keine Einnahmenüberschussrechnung i.S. von § 4 Abs. 3EStG.2. Hat ein Kläger sein Gewinnermittlungswahlrecht zugunsten der Einnahmenüberschussrechnung ausgeübt, so ist sein (Hilfs-) Antrag auf eine "Rücklage nach § 6bEStG in Höhe des Veräußerungsgewinns" dahin auszulegen, dass er eine Neutralisierung des Gewinns durch einen Abzug nach § 6c Abs. 1EStG begehrt.3. Die für die § 6c- EStG - oder § 6b- EStG -Rücklage erforderliche Dokumentation kann auch noch im zweiten Rechtsgang geschaffen oder dargelegt werden.