Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Haftungsbescheide gegenüber der Klägerin vom 24.11.1997 und vom 17.8.1999 wegen USt 1994-1996 in Höhe von 52.604,35 DM.
1. Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse und Geschäftsführung
a) Gesellschaftsanteile:
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