FG Saarland - Urteil vom 04.03.2004
2 K 116/01
Normen:
AO (1977) § 69 § 191 Abs. 1 S. 1 § 5 § 88 ;
Fundstellen:
AuA 2004, 35

Auswahlermessen bezüglich einer Inanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers; Amtsermittlungsgrundsatz; Haftungsbescheid für Umsatzsteuer vom 28. Juli 2001

FG Saarland, Urteil vom 04.03.2004 - Aktenzeichen 2 K 116/01

DRsp Nr. 2004/12108

Auswahlermessen bezüglich einer Inanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers; Amtsermittlungsgrundsatz; Haftungsbescheid für Umsatzsteuer vom 28. Juli 2001

1. Ein Haftungsbescheid ist materiell rechtswidrig, wenn das Finanzamt bei der Ausübung des Auswahlermessens unberücksichtigt lässt, dass neben dem in Anspruch genommenen bestellten Geschäftsführer eine weitere Person als faktischer Geschäftsführer anzusehen war und daher als weiterer möglicher Haftungsschuldner zur Verfügung steht. 2. Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet die Behörde, die ihr zur Verfügung stehenden zumutbaren Möglichkeiten der Sachverhaltsermittlung auszuschöpfen und insbesondere den Inhalt der ihr zur Verfügung stehenden Akten zu beachten. In diesem Zusammenhang ist es zumutbar, in einem Haftungsverfahren auch die Vollstreckungsakte beizuziehen und auf haftungsrelevante Umstände durchzusehen.

Normenkette:

AO (1977) § 69 § 191 Abs. 1 S. 1 § 5 § 88 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die haftungsweise Inanspruchnahme der Klägerin für Umsatzsteuerschulden der F-GmbH (künftig: GmbH).