I.
Anlässlich der Ausreise des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) im Mai 2001 aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in die Schweiz, bei der er auf einem PKW-Anhänger ein auf seinen Arbeitgeber (Fa. I) zugelassenes Kraftfahrzeug mit sich führte, stellte sich im Rahmen der Ausreisekontrolle heraus, dass dieses Kraftfahrzeug im Oktober 2000 schon einmal in die Schweiz zu einer dort ansässigen Vertragswerkstatt verbracht worden war, wo es im Rahmen einer Inspektion zum Teil repariert, zum Teil auch mit Ersatzteilen versehen worden war. Anschließend hatte der Kläger das Kraftfahrzeug für die Fa. I aus der Schweiz abgeholt und in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, ohne eine Zollanmeldung abzugeben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|