I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine GmbH & Co. KG-- handelte mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen. Über ihr Vermögen wurde während des Revisionsverfahrens das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Klägerin ermittelte ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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