Streitig ist, ob einer Änderung der Erbschaftsteuer die Festsetzungsverjährung entgegensteht, bzw. in welcher Höhe die nachträgliche Erhöhung eines Pflichtteilsergänzungsanspruches sich bei dem Miterben, der der Beschenkte war und den Anspruch erfüllte, auswirkt.
I.
Der am 27.5.1991 in München verstorbene Erblasser wurde aufgrund der privatschriftlichen Testamente vom 27.12.1975 und 1.4.1991 von seinen Söhnen M, T und dem Kläger zu je 1/3-Anteil beerbt.
Der Kläger war auch Testamentsvollstrecker über den Nachlass. Die Erbschaftsteuererklärung gab er, nach Aufforderung durch den Beklagten (Finanzamt) vom 27.12.1994 im Jahr 1995 ab. Mit Bescheid vom 21.7.1995 setzte das Finanzamt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung 804.468 DM gegen den Kläger fest (Bl. 43 Bd. I Finanzamts-Akte).
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