Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Mai 2019 verkündete Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.
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