Die Beteiligten streiten darum, ob für eine Ausschüttung der Klägerin für das Streitjahr 1994 eine Ausschüttungsbelastung herzustellen ist.
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen. Sie entstand aus einem VEB, wurde zunächst als Eigenbetrieb der Stadt S geführt und zum 1. Januar 1992 in eine GmbH umgewandelt. Alleinige Gesellschafterin der Klägerin ist die Stadt S.
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