BFH - Beschluss vom 06.03.2006
X B 178/02
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1153

Auswirkungen des sog. Halbteilungsgrundsatzes

BFH, Beschluss vom 06.03.2006 - Aktenzeichen X B 178/02

DRsp Nr. 2006/7929

Auswirkungen des sog. Halbteilungsgrundsatzes

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass sich aus dem GG - bezogen auf die GewSt - kein Rechtssatz ableiten lässt, wonach die Steuerbelastung die Hälfte der erzielten Einkünfte nicht überschreiten darf (Anschluss an BFH-Urt. v. 11.8.1999 - XI R 77/97 -, BStBl II 1999, 771; v. 1.3.2005 - VIII R 92/03 -, BStBl II 2005, 398).

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Beschwerde mit der Begründung eingelegt, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655) gebiete auch, dass der sog. Halbteilungsgrundsatz bei der Belastung der Steuerpflichtigen mit Einkommensteuer und Gewerbeertragsteuer beachtet werde. Diese Beschwerde war im Hinblick auf die beim BVerfG unter dem Az. 2 BvR 2194/99 anhängige Verfassungsbeschwerde "stillschweigend" als ruhend behandelt worden.