BFH - Beschluss vom 27.09.2011
IX B 81/11
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 181 Abs. 5;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 39
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 29.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 1736/09

Auswirkungen einer Einreichung der Erklärungen zur Feststellung des Verlustabzugs nach Ablauf der maßgeblichen Feststellungsfristen auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

BFH, Beschluss vom 27.09.2011 - Aktenzeichen IX B 81/11

DRsp Nr. 2011/19888

Auswirkungen einer Einreichung der Erklärungen zur Feststellung des Verlustabzugs nach Ablauf der maßgeblichen Feststellungsfristen auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 181 Abs. 5;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Es bleibt dahingestellt, ob ihre Begründung den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht; jedenfalls ist der geltend gemachte Zulassungsgrund nicht gegeben.