BGH - Beschluss vom 04.04.2019
AnwZ (Brfg) 32/18
Normen:
BRAO § 112e S. 2; VwGO § 124a Abs. 4;
Vorinstanzen:
AnwGH Schleswig-Holstein, vom 19.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AGH 3/18

Auswirkungen einer Verkürzung der Wiederzulassungsfrist bei Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft auf das Zulassungsverfahren als klärungsbedürftige Rechtsfrage; Bestehen eines Anspruchs auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von acht Jahren

BGH, Beschluss vom 04.04.2019 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 32/18

DRsp Nr. 2019/6483

Auswirkungen einer Verkürzung der Wiederzulassungsfrist bei Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft auf das Zulassungsverfahren als klärungsbedürftige Rechtsfrage; Bestehen eines Anspruchs auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von acht Jahren

Die Auswirkungen einer Verkürzung der Wiederzulassungsfrist bei Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft auf das Zulassungsverfahren bedürfen der Klärung im Berufungsverfahren.

Tenor

Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofs vom 19. März 2018 zugelassen.

Normenkette:

BRAO § 112e S. 2; VwGO § 124a Abs. 4;

Gründe

I.