FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.09.2001
1 K 1959/99
Normen:
GewStG § 7 ; AO § 160 Abs. 1 Satz 1 ;

Auswirkungen eines Benennungsverlangens auf die Gewerbesteuer

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.2001 - Aktenzeichen 1 K 1959/99

DRsp Nr. 2002/4271

Auswirkungen eines Benennungsverlangens auf die Gewerbesteuer

Die Versagung des einkommensteuerlichen Betriebsausgabenabzugs nach § 160 Abs. 1 S. 1 AO wirkt sich auch dann auf die Ermittlung des Gewerbeertrags (§ 7 GewStG) aus, wenn die Zahlungsempfänger als selbstvermarktende Landwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

Normenkette:

GewStG § 7 ; AO § 160 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Finanzamt zu Recht den Betriebsausgabenabzug für Wareneinkäufe bei Direktvermarktern ("Erzeuger") nach § 160 Abs. 1 Satz 1 AO versagt hat.