Der Kläger wendet sich gegen den steuerwirksamen Ansatz von Provisionszahlungen.
Der 1957 geborene, verheiratete Kläger ist Diplomkaufmann. Er ist als Unternehmensberater und in anderer Weise als Einzelunternehmer tätig. Er vertrieb auf Vorrat gegründete Gesellschaften und war mit verschiedenen Bauprojekten beschäftigt. Der Gewinn wird gem. § 4 Abs. 1 EStG durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Bilanzstichtag ist der 31.12. des Jahres.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|