I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) den Verlust des Klägers in Höhe von 70 000 DM aus seiner Beteiligung an der Firma X-KG (KG) zu Recht bei den erklärten Einkünften aus Gewerbebetrieb außer Ansatz gelassen hat.
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