Unter den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen des Klägers für Nasenspray im Streitjahr 1996 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|