FG Köln - Urteil vom 24.03.2010
2 K 2514/04
Normen:
EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d; EStG § 50a Abs. 4 und 5; EStG § 50d Abs. 1 Satz 2; FGO § 101 Satz 1; AO § 155 Abs. 1 Satz 3; FVG § 5 Abs. 1 Nr. 2; DBA/USA Art. 17 Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 1297

Bagatellgrenze des Art. 17 DBA/USA; Auslegung eines kalifornischem Recht unterliegenden Vertrags

FG Köln, Urteil vom 24.03.2010 - Aktenzeichen 2 K 2514/04

DRsp Nr. 2010/11595

Bagatellgrenze des Art. 17 DBA/USA; Auslegung eines kalifornischem Recht unterliegenden Vertrags

1. Zur Überprüfung der Einnahmen-Bagatellgrenze nach Art. 17 DBA/USA sind zusätzlich zur Gage des Künstlers auch die Reisekosten und Tagegelder einzubeziehen. Bei Vereinbarung einer Nettovergütung ist auch die Umsatzsteuer zu berücksichtigen. 2. Zur Auslegung eines nach kalifornischem Recht geschlossenen Vertrages. 3. Im Verfahren wegen Erlass eines Freistellungsbescheides und Erstattung aus § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG finden Betriebsausgaben des Vergütungsgläubigers keine Berücksichtigung. Zuständig hierfür ist das nach allgemeinen Regeln zuständige Finanzamt.

Normenkette:

EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d; EStG § 50a Abs. 4 und 5; EStG § 50d Abs. 1 Satz 2; FGO § 101 Satz 1; AO § 155 Abs. 1 Satz 3; FVG § 5 Abs. 1 Nr. 2; DBA/USA Art. 17 Abs. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist im II. Rechtszug die Erstattung von Einkommensteuer streitig, die für den Kläger als beschränkt Steuerpflichtigen einbehalten wurde. Dabei ist insbesondere streitig, ob die Einnahmen unter der "Bagatellgrenze" des Artikels 17 des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-USA) liegen.