FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.06.2008
15 K 6215/05 B
Normen:
AO § 37 Abs. 2;

Bank als Leistungsempfänger bei Steuererstattung auf gelöschtes Girokonto

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2008 - Aktenzeichen 15 K 6215/05 B

DRsp Nr. 2009/15823

Bank als Leistungsempfänger bei Steuererstattung auf gelöschtes Girokonto

Überweist das FA einen - nicht bestehenden - Steuererstattungsanspruch auf ein bereits aufgelöstes Girokonto und leitet die Bank das Geld nach erfolgter Kontoabrechnung an den ehemaligen Kontoinhaber bzw. den Insolvenzverwalter weiter, besteht ein Rückforderungsanspruch gegen die als Leistungsempfängerin und nicht nur als Leistungsmittlerin anzusehende Bank; denn die Weiterleitung des Geldes erfolgt auf eigenen Entschluss der Bank und nicht aufgrund girovertraglicher Verpflichtung. Nach Beendigung eines Girovertrags besteht die Befugnis, aber keine Verpflichtung, Zahlungen für den ehemaligen Kunden entgegenzunehmen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2;

Tatbestand:

Die C. GmbH unterhielt bei der Klägerin ein Girokonto. Die Klägerin sprach mit Schreiben vom 1.10.2004 die Kündigung der Bankverbindung aus, nachdem ihr als Drittschuldnerin

für dieses Konto Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zugestellt worden waren und die C. die Pfändung nicht beseitigt hatte. Nach dem Inhalt des Kündigungsschreibens endete die Geschäftsbeziehung nach Ablauf von sechs Wochen nach Ausfertigung des Kündigungsschreibens.