Streitig ist, ob die Klägerin für Erbschaftsteuer haftet.
Die im Dezember 2001 im Alter von 82 Jahren verstorbene H unterhielt bei der Klägerin ein Girokonto, auf dem am Todestag ein Guthaben von ca. 214.000 DM ausgewiesen war. Das Versorgungsamt V überwies die Rente der H noch bis April 2003 auf dieses Konto. H wurde von ihrem in Großbritannien lebenden Sohn beerbt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|