OLG München - Beschluss vom 06.08.2019
31 Wx 340/17
Normen:
SpruchG § 17 Abs. 1; FamFG § 63 Abs. 1;
Fundstellen:
AP AG 2019, 887
NZG 2020, 144
WM 2019, 2262
ZIP 2019, 1669

Barabfindung nach Ausschluss von Minderheitsaktionären im Rahmen eines Squeeze-OutsKapitalisierung finanzieller ÜberschüsseBasiszinssatz nach der Svensson-Methode

OLG München, Beschluss vom 06.08.2019 - Aktenzeichen 31 Wx 340/17

DRsp Nr. 2019/13038

Barabfindung nach Ausschluss von Minderheitsaktionären im Rahmen eines Squeeze-Outs Kapitalisierung finanzieller Überschüsse Basiszinssatz nach der Svensson-Methode

1. Bei Spruchverfahren ist es im Rahmen der Kapitalisierung der finanziellen Überschüsse nicht zu beanstanden, den nach der Svensson-Methode hergeleiteten Basiszinssatz auf %-Prozentpunkte auf- oder abzurunden. Die Rundung dient der Glättung kurzzeitiger Marktschwankungen und trägt damit zur Planungs- und Rechtssicherheit bei.2. Die Frage der Auswirkung der Niedrigzinsphase auf die Gesamtrenditeerwartung ist nicht im Rahmen einer etwaigen "Normalisierung" des Basiszinssatzes, sondern bei der Höhe der Marktrisikoprämie zu erörtern. Dabei ist es methodisch nicht zu beanstanden, wenn sich das Gericht einerseits an den Empfehlungen des FAUB des IDW orientiert, wegen der Ungeklärtheit der maßgeblichen wirtschaftlichen Zusammenhänge andererseits aber innerhalb dieser Bandbreite zurückhaltend bleibt.

Tenor

1.

Die Beschwerden der Antragsteller zu 63) - 66), 77) und 78) sowie die Beschwerde der Antragsgegnerin werden zurückgewiesen.

2.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Auslagenerstattung findet nicht statt.

3.