FG Hamburg, Urteil vom 11.07.2003 - Aktenzeichen II 90/02
DRsp Nr. 2003/13940
Bargeldzuschuss als Sachbezug?
Ein Bargeldzuschuss kann wie ein Sachbezug behandelt werden, wenn es der organisatorischen Vereinfachung der Gewährung einer verbilligten Dienstleistung durch Dritte dient.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Bargeldzahlungen der Klägerin an Arbeitnehmer, die sich in Sport- oder Fitnessclubs sportlich betätigen, gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG steuerfrei bleiben können.
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