I. Der Ehemann der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --A.B.-- ist Malermeister. Er betrieb bis Mitte des Jahres 1982 ein Malergeschäft als Einzelunternehmer. Seit diesem Zeitpunkt wird das Unternehmen aufgrund einer Betriebsaufspaltung von der A.B.-GmbH (im folgenden: GmbH) fortgeführt, an welcher A.B. zu 55 v.H. und drei Söhne zu je 15 v.H. beteiligt sind.
Mit Vertrag vom 1. Juni 1981 hatte A.B. den Bauplatz P-Straße in § zum Kaufpreis von 23 460 DM erworben. Der Erwerb wurde am 7. September 1981 im Grundbuch eingetragen. Am 6. November 1981 wurden die Aufhebung des Kaufvertrages und der Auflassung beurkundet. Sodann verkaufte der ursprüngliche Eigentümer das Grundstück an die Klägerin.
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