I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) nahmen für das im Streitjahr 1993 fertig gestellte und eigenen Wohnzwecken dienende Einfamilienhaus die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch. Sie beantragten außerdem die Steuerermäßigung nach § 34f EStG für ihre 1983 geborene Tochter. Diese ist zu 100 % mit den Merkmalen G, aG, H und RF behindert und seit 1989 in einem Heim für geistig- und körperbehinderte Kinder und Jugendliche untergebracht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|