I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wohnte nach der Trennung von ihrem Ehemann seit April 1987 mit ihrer --damals 11 Jahre alten-- Tochter in einer Mietwohnung. Durch notariellen Vertrag vom 29. November 1988 erwarb sie eine Drei-Zimmer-Eigentumswohnung, deren Nutzungen und Lasten laut Vertrag am 1. Februar 1989 auf sie übergingen. Seit 1. Juni 1989 wohnte die Tochter bei ihrem Vater. Am 11. Juli 1989 wurde die Ehe geschieden. Die Klägerin bezog die Eigentumswohnung am 31. Juli 1989.
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