Die Kläger sind gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. In den Einkommensteuererklärungen der Jahre 1995 und 1996 erklärten sie jeweils positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von DM (1995) und DM (1996) aus dem Anwesen x.
Die Kläger wurden mit Bescheiden vom 21.8.1997 (1995) und 14.1.1998 (1996) erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|