I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Gesellschafterinnen mehrere Kommunen sind. Sie bewirtschaftet, vermietet und verwaltet Wohn- und Gewerbeobjekte. Für Baumaßnahmen an einer größeren Anzahl von Mietwohngebäuden beantragte sie für die Jahre 1999 und 2000 Investitionszulage nach § 3 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1999, die ihr unter Vorbehalt der Nachprüfung gewährt wurde.
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