Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 03.09.2010
S 2137.1.1-6/22 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 03.09.2010 (S 2137.1.1-6/22 St32) - DRsp Nr. 2010/80428

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 03.09.2010 - Aktenzeichen S 2137.1.1-6/22 St32

DRsp Nr. 2010/80428

Rückstellungen für sog. Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft

Mit Schreiben vom 12.08.2010 hat das Bundesministerium der Finanzen gegenüber dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. sowie dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. zur Frage der Zulässigkeit von Rückstellungen für sog. Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft wie folgt Stellung genommen:

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

Ein Netzbetreiber schließt mit einem Netznutzer einen zivilrechtlichen Vertrag ab, der dem Netznutzer die Nutzung des Versorgungsnetzes ermöglicht. Als Gegenleistung zahlt der Netznutzer ein Nutzungsentgelt an den Netzbetreiber. Die Höhe des maximalen Entgeltes wird durch die Bundesnetzagentur oder die zuständigen Landesregulierungsbehörden durch Festlegung einer sog. Obergrenze reguliert. Die Regulierungsbehörden sind keine Vertragsparteien.