Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 12.02.2009
S 2706.2.1-12/2 St 31

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 12.02.2009 (S 2706.2.1-12/2 St 31) - DRsp Nr. 2009/80139

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 12.02.2009 - Aktenzeichen S 2706.2.1-12/2 St 31

DRsp Nr. 2009/80139

Zuteilung von Feinstaubplaketten durch die Kfz-Zulassungsbehörde

Zur ertragsteuerlichen Behandlung der Zuteilung von Feinstaubplaketten durch die Kfz-Zulassungsbehörde bittet das Bayerische Landesamt folgende bundeseinheitlich abgestimmte Rechtsauffassung zu vertreten:

Die Ausgabe der Feinstaubplaketten erfolgt durch die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigten Stellen (z.B. DEKRA, TÜV und Kfz-Werkstätten) nach einer vorherigen Berechtigungsprüfung anhand der Fahrzeugdokumente und der Eintragung des Kfz-Kennzeichens in die Plakette. Ein hoheitliches Anbringen der Plaketten ist dabei nicht vorgesehen. Die o.g. privaten Stellen werden nicht als beliehene Unternehmer, sondern auf eigene Rechnung tätig.