Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 17.12.2013
S 3806.1.1 - 17/2 St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 17.12.2013 (S 3806.1.1 - 17/2 St 34) - DRsp Nr. 2014/80178

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 17.12.2013 - Aktenzeichen S 3806.1.1 - 17/2 St 34

DRsp Nr. 2014/80178

Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG unterliegt der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden der Schenkungsteuer. Der Steuertatbestand dieser Vorschrift beinhaltet ebenso wie § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG das Element der Freigebigkeit. Bei einer unentgeltlichen Vermögensübertragung aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden liegt somit nur dann eine steuerbare Schenkung vor, wenn der Stifter die Unentgeltlichkeit subjektiv gewollt hat. Hierbei sind die gleichen Grundsätze anzuwenden wie bei einer freigebigen Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (vgl. BFH vom 9. Dezember 2009, BStBl. 2010 II S. 363, Rn. 15).

Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.