Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 19.02.2010
S 2223.2.1-28/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 19.02.2010 (S 2223.2.1-28/3 St32) - DRsp Nr. 2010/80330

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 19.02.2010 - Aktenzeichen S 2223.2.1-28/3 St32

DRsp Nr. 2010/80330

Spendenaktion zur Unterstützung der Opfer der Erdbeben-Katastrophe im Januar 2010 in Haiti; Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV für Zuwendungen zwischen 12.01. und 31.07.2010

Für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Beschränkung der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Nach § 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStDV genügt in diesen Fällen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Soweit bis zum 31. Januar 2010 im Hinblick auf ergangene Verwaltungsanweisungen Zuwendungen nicht auf ein Sonderkonto, sondern auf ein Konto der o. a. Spendenempfänger geleistet wurden, gilt auch hier der vereinfachte Zuwendungsnachweis.