Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 20.01.2009
S 2143.2.1-2/5 St 33/St 32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 20.01.2009 (S 2143.2.1-2/5 St 33/St 32) - DRsp Nr. 2009/80096

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 20.01.2009 - Aktenzeichen S 2143.2.1-2/5 St 33/St 32

DRsp Nr. 2009/80096

Veröffentlichung der EU-Zahlungsempfänger im Agrarbereich; Überprüfungsmöglichkeit erklärter Betriebseinnahmen

Aufgrund der Regelungen im Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei (Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz - AFIG) vom 26.11.2008 (BGBl. 2008 I S. 2330) und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung vom 10.12.2008 (eBAnz. 2008, AT147 V1) werden künftig folgende Angaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht:

  • Name (natürliche Personen: Vorname und Nachname; juristische Personen: Name und Rechtsform; Vereinigungen: Name der Vereinigung),

  • Wohnort (Gemeinde, Postleitzahl) und die

  • Zahlungsbeträge, gegliedert nach Maßnahmenbereich bzw. Fonds.

Das Internetportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE - ermöglicht eine gezielte Suche nach den Empfängern von Mitteln aus EGFL und ELER. Für die Veröffentlichung werden die Zahlungen aller EU-Zahlstellen des Bundes und der Länder in Deutschland über die beiden EU-Agrarfonds hinweg je Empfänger und EU-Haushaltsjahr zusammengefasst. Diese werden differenziert nach folgenden Maßnahmen ausgewiesen:

Maßnahme EGFL-Direktzahlungen EGFL-sonstige Maßnahmen ELER-Maßnahmen
Beispiele • Betriebsprämie