Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 20.07.2010
S 2367.2.1-3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 20.07.2010 (S 2367.2.1-3 St32) - DRsp Nr. 2010/80369

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 20.07.2010 - Aktenzeichen S 2367.2.1-3 St32

DRsp Nr. 2010/80369

Ermittlung der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug nach § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 und Abs. 4 EStG bei Beiträgen an ausländische Sozialversicherungsträger und Versicherungsunternehmen

Von den Lohnsteuer-Referatsleitern des Bundes und der Länder wurde in der Sitzung LSt II/2010 zu TOP 7 erörtert, wie die Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug nach § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 und Abs. 4 EStG zu ermitteln sei, wenn auf Grund einer nach ausländischen Gesetzen bestehenden Verpflichtung Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger und Versicherungsunternehmen geleistet würden. Die Frage stellt sich für unbeschränkt (§ 39b EStG) und beschränkt (§ 39d Abs. 3 S. 4 EStG) steuerpflichtige Arbeitnehmer. Die Erörterung im Rahmen der Sitzung führte zu folgenden Ergebnissen:

1. Teilbetrag für die Rentenversicherung